- Āusschuß, der
Der Āusschuß, des -sses, plur. die -schüsse. 1. Die Handlung des Ausschießens, oder Absonderns einer Sache von der andern, ohne Plural, in welcher Bedeutung aber dieses Wort wenig vorkommt. 2. Dasjenige, was von andern Dingen seiner Art ausgeschossen, oder ausgeworfen worden. Da man so wohl das Schlechte als auch das Gute auswerfen kann, so wird Ausschuß in beyden Bedeutungen gebraucht.
1) Von dem Schlechtesten in seiner Art; im gemeinen Leben der Brack, Pafel, Povel, und an einigen Orten auch Ausschüßling, Nieders. Utschott. Der Ausschuß von Schafen, vom Gelde u.s.f. Das ist nur Ausschuß. Ein Ausschußbogen, bey den Buchdruckern, ein fehlerhafter Abdruck, welcher auch ein Mönchsbogen genannt wird.
2) Von dem Brauchbarsten in seiner Art; wo dieses Wort in weiterer Bedeutung von gewissen Personen gebraucht wird, die von andern ausgesondert worden, um in ihrem Nahmen zu handeln, Schwed. Utskott; z.B. der Ausschuß einer Bürgerschaft, welche von den Bürgern erwählet werden, mit dem Rathe in Unterhandlung zu treten. Der Ausschuß der Landstände, oder einer Landschaft, diejenigen, welche von den Landständen zu Abthuung der gemeinen Landesangelegenheiten verordnet werden; in Bayern die Verordneten, welche in Sachsen in dem weitern und engern Ausschusse bestehen, wovon jener mehr, dieser aber weniger Personen in sich fasset. Daher der Ausschußtag, eine Versammlung des Ausschusses, dessen Beschlüsse Ausschußtagesabschiede genannt werden. An einigen Orten wird auch das bewehrte Landvolk, welches zur Beschirmung des Landes unter den übrigen Unterthanen ausgesucht wird, die Landmiliz, ein Ausschuß genannt. Daher den Ausschuß aufbiethen, mustern u.s.f. Ein einzelnes Glied eines solchen Ausschusses heißt in den gemeinen Mundarten auch wohl ein Ausschüsser.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.