Besiebenen

Besiebenen

* Besiebenen, verb, reg. act. von dem Zahlworte sieben, mit sieben Zeugen überführen, oder in Gegenwart von sieben Zeugen befragen; ein veraltetes Wort, welches sich aus der Gerichtssprache der mittlern Zeiten nur noch an einigen Orten erhalten hat.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Besiebenen — (Rechtsw.), peinliches Verfahren vor Einführung der Tortur, wonach ein der That nicht geständiger Verbrecher durch die beschworene Aussage von mindestens 6 unverleumdeten Zeugen für überwiesen geachtet ward …   Pierer's Universal-Lexikon

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