- Beurkunden
Beurkunden, verb. reg. act. mit Urkunden belegen oder beweisen. Daher die Beurkundung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Beurkunden, verb. reg. act. mit Urkunden belegen oder beweisen. Daher die Beurkundung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
beurkunden — V. (Aufbaustufe) etw. amtlich bestätigen Synonyme: beglaubigen, urkundlich bestätigen Beispiele: Geburten und Todesfälle müssen vom Standesamt beurkundet werden. Sie ließ den Vertrag notariell beurkunden … Extremes Deutsch
beurkunden — ↑dokumentieren, ↑protokollieren … Das große Fremdwörterbuch
beurkunden — ↑ Urkunde … Das Herkunftswörterbuch
beurkunden — beglaubigen; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren * * * be|ur|kun|den 〈V. tr.; hat〉 1. durch Urkunde(n) … Universal-Lexikon
beurkunden — be·ụr·kun·den; beurkundete, hat beurkundet; [Vt] (jemandem) etwas beurkunden durch ein Dokument amtlich bestätigen, dass etwas geschehen ist oder dass etwas wahr oder echt ist <die Geburt, einen Todesfall beurkunden; etwas notariell… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
beurkunden — beglaubigen, urkundlich bestätigen/festhalten; (schweiz.): verurkunden; (bildungsspr.): dokumentieren. * * * beurkunden:⇨bescheinigen beurkunden→beglaubigen … Das Wörterbuch der Synonyme
beurkunden — beurkunde … Kölsch Dialekt Lexikon
beurkunden — be|ur|kun|den … Die deutsche Rechtschreibung
beglaubigen — beurkunden; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; erweisen; begründen; erhärten; … Universal-Lexikon
verbürgen — beurkunden; bestätigen; beglaubigen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; gewährleisten; (für etwas) geradestehen; Sorge tragen; ( … Universal-Lexikon