Beurlauben

Beurlauben

Beurlauben, verb. reg. act. 1) Urlaub, d.i. Erlaubniß auf einige Zeit zu verreisen geben. Soldaten beurlauben. Ein beurlaubter Soldat. Ingleichen, jemanden beurlauben, jemanden, den man zum Besuche bey sich hat, auf eine anständige Art von sich lassen. 2) Sich bey jemanden beurlauben, in der anständigen Sprechart, Abschied von ihm nehmen. In dieser letzten Bedeutung kommt sich einem gelauben so wohl bey dem Notker und Willeram, als auch bey den spätern Oberdeutschen Schriftstellern vor. S. Urlaub, welches auch zuweilen Abschied bedeutet. Daher die Beurlaubung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • beurlauben — V. (Aufbaustufe) jmdm. Freizeit geben Synonyme: freigeben, Urlaub geben Beispiele: Der Student ließ sich für ein Semester beurlauben. Der Chef hat mich für ein paar Tage beurlaubt …   Extremes Deutsch

  • beurlauben — ↑dispensieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • beurlauben — ↑ Urlaub …   Das Herkunftswörterbuch

  • beurlauben — jemanden (zeitweilig) des Amtes entheben; suspendieren; entlassen; entmachten; absetzen; abberufen * * * be|ur|lau|ben [bə |u:ɐ̯lau̮bn̩] <tr.; hat: (jmdn. vorläufig, bis zur Klärung eines Vorfalls) seine dienstlichen Pflichten nicht mehr… …   Universal-Lexikon

  • beurlauben — a) freigeben, Urlaub geben/gewähren. b) freistellen, seiner Pflichten entheben, suspendieren; (bildungsspr.): dispensieren. * * * beurlauben:freigeben·suspendieren·Urlaubgeben/gewähren;auch⇨befreien(I,2) beurlauben… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • beurlauben — be·ụr·lau·ben; beurlaubte, hat beurlaubt; [Vt] 1 jemanden beurlauben jemandem Urlaub geben 2 jemanden beurlauben jemanden (meist wegen eines Vergehens) eine Zeit lang vom Dienst suspendieren || hierzu Be·ụr·lau·bung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • beurlauben — beurlaube …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • beurlauben — be|ur|lau|ben …   Die deutsche Rechtschreibung

  • jemandendes Amtes entheben — beurlauben; suspendieren …   Universal-Lexikon

  • suspendieren — beurlauben; jemanden (zeitweilig) des Amtes entheben * * * sus|pen|die|ren 〈V. tr.; hat〉 1. bis auf weiteres des Amtes entheben (Beamte) 2. (zeitweilig) aufheben 3. aufschieben, in der Schwebe lassen 4. 〈Med.〉 schwebend aufhängen 5. 〈Chem.〉 feste …   Universal-Lexikon

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