- Bewènden
Bewènden, verb. irreg. neutr. (S. Wenden,) von welchem nur der Infinitiv und das Mittelwort der vergangenen Zeit, obgleich in zwey ganz verschiedenen Bedeutungen üblich sind.
Der Infinitiv mit dem Verbo lassen, wird für beruhen lassen gebraucht. Wir wollen es dabey bewenden lassen, wir wollen hierbey aufhören, die Sache nicht weiter treiben. Er ließ es nicht bey bloßen Worten bewenden. Wir wollen es bey dem Alten bewenden lassen. Sie läßt es selten bey dem, was ich sage, bewenden, Gell. Lassen sie es bey dem Gelde bewenden, ebend. Ingleichen, dieser Infinitiv als ein Substantiv gebraucht. Dabey hat es sein Bewenden, dabey soll es bleiben. Provinziell ist es, wenn man dieses Wort in einigen Gegenden als ein Neutrum gebraucht: Dabey bewendet es unabänderlich, dabey verbleibt es, dabey es sein Bewenden. Das Participium Bewandt, S. an seinem Orte.
Anm. Von wenden, vertere, hatte man ehedem auch ein Neutrum, welches unter andern auch enden bedeutete, und wovon bewenden, für am Ende seyn, das Ende erreichen, gebraucht wurde. S. Wenden. Diesen Sinn hat das Nieders. bewenden noch, und davon stammet ohne Zweifel die heutige Hochdeutsche Bedeutung ab. Zu den Zeiten der Schwäbischen Dichter wurde bewenden auch für anwenden, verwenden gebraucht. Daher sang Reimar der Alte:
Es dunket mih unselicheit
Das ich mit truwen allen minen sin
Bewendet han dar es mih dunket vil.
Auch im Nieders. sagt man noch, es ist daran nicht bewendet, für, es ist daran nicht angewandt. S. auch Bewandt. Übrigens ist für bewenden lassen, in Niedersachsen auch betämen laten, und in Preußen bezähmen lassen üblich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.