Beybothe, der

Beybothe, der

Der Beybothe, des -n, plur. die -n, ein Bothe, der außer dem ordentlichen Bothen angenommen wird. In den Graubünden kommt dieses Wort in edlerer Bedeutung von den Bothen, d.i. Abgeordneten aus jedem Hochgerichte vor, welche auf die so genannten Ehrenbothen, oder Bothen in engerer Bedeutung, folgen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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