- Beyständig
* Beyständig, adj. et adv. 1) Hülfe oder Beystand leistend, doch nur im Oberdeutschen, und Niedersächsischen, wo bistandig eben diese Bedeutung hat. 2) Einige Neuere, z.B. Hallbauer, wollten das Adjectiv ein beyständiges Nennwort nennen, worin sie aber wenig Nachfolger bekommen haben. S. Beywort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.