Beypflichten — Beypflichten, verb. reg. neutr. mit haben. Einem beypflichten, dem, was er sagt, aus Überzeugung Beyfall geben, ihm beystimmen. Eines Rede beypflichten. Ich kann dir hierin nicht beypflichten. Daher die Beypflichtung. Anm. Man wird dieses Wort in … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Stimmen — Stimmen, verb. regul. welches eine doppelte Hauptbedeutung hat, und zugleich in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein unmittelbarer Verwandter von dem vorigen Stimme. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben. (1) Eine Stimme und in weiterer … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Bey — Bey, eine Präposition, welche mit der dritten Endung oder dem Dative verbunden wird, zur Bestimmung so wohl eines Ortes, als auch einer Zeit dienet, und besonders in dem ersten Falle, einen Zustand, oder eine Handlung so wohl in der Nähe, als… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Beyschlagen — Beyschlagen, verb. irreg. neutr. (S. Schlagen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, ein wohl nur in Niedersachsen übliches Wort, für beystimmen, beypflichten. Einem beyschlagen. Er schlägt nicht übel bey, in weiterer Bedeutung, er macht es fast … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Beytreten — Beytrêten, verb. irreg. neutr. (S. Treten,) welches das Hülfswort seyn erfordert, bey oder neben etwas treten, doch nur in figürlicher Bedeutung, mit Überlegung Beyfall geben, oder beystimmen. Jedermann ist seiner Meinung beygetreten. Sie müssen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart