Blutbann, der

Blutbann, der

Der Blutbann, des -es, plur. inus. in den Rechten der mittlern Zeiten, die peinliche Gerichtsbarkeit, welche über Blut und Leben richtet, und ehedem auch das Blutgericht, der Königsbann, die Malefiz, die Fraiß, die Oberacht u.s.f. genannt wurde, heut zu Tage aber unter dem Nahmen des Halsgerichtes, oder der obern Gerichte am bekanntesten ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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