Brüchenanschlag, der

Brüchenanschlag, der

* Der Brǘchenanschlag, oder Brüchtenanschlag, des -es, plur. die -schläge, in den Niedersächsischen, besonders Westphälischen Untergerichten, die Bestimmung eines Tages zur Taxirung der Strafgefälle.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Brüche — (Brüchte, Rechtsw.), in Niederdeutschland 1) so v.w. geringe Verbrechen; 2) Si rase, bes. Geldstrafe. Daher Brüchen, ein Verdrechen durch Geldstrafe strafen. Brüchenanschlag, Bestimmung des Tages zur Taxirung der Strafgefälle. Brüchengericht,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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