- Brückenamt, das
Das Brückenamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amtsbezirk des Stadtrathes in Dresden, welcher eigentlich der Kirche zum heiligen Kreuze gehöret, und dessen Einkünfte zur Unterhaltung der Elbbrücke bestimmt sind. 2) Im Österreichischen ein Collegium, welches die Unterhaltung der Brücken und Wege besorgt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.