- Brückenscherfer, der
Der Brückenschêrfer, des -s, plur. ut nom. sing. ein Nahme, welchen 59 Dörfer um Eilenburg in Meißen führen, deren Einwohner von Friedrich dem Streitbaren das Recht erhalten haben, daß sie gegen Erlegung eines Scherfes, d.i. kleinen Pfenniges, den sie jährlich am S. Stephanstage, des Morgens um vier Uhr erlegen müssen, keinen Brückenzoll und andere Abgaben erlegen dürfen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.