- Bramstänge, die
Die Bramstänge, plur. die -n, in der Seefahrt, ein kleiner spitz zulaufender Mast, welcher oben auf den großen und auf den Fockmast gesetzet wird. Der erste wird die große Bramstänge, und der letzte die Vorbramstänge genannt. Der Nahme rühret ohne Zweifel von der Spitze her, welche dieser kleine Mast hat, S. 1. Bram, und 1. Brame, oder auch von Brame, ein Rand, so fern dieses Wort in der weitesten Bedeutung das Äußerste eines jeden Dinges bedeutet haben mag. Im Niedersächs. heißt diese Bramstänge auch der Topp, (S. Zopf,) und im Franz. Perroquet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.