- Braten
Braten, verb. reg. außer daß es in dem Participio der vergangenen Zeit gebraten hat. Es ist in doppelter Gattung üblich.
I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, gebraten werden. Die Fische braten schon. Der Apfel bratet.
II. Als ein Activum, an oder über dem Feuer rösten. Butter in der Pfanne braten. Kastanien, Fleisch, Fische, Äpfel braten. Am Spieße braten, im Gegensatze des Bratens auf dem Roste, in einem Bratofen, oder in der Pfanne. Gebratene Äpfel. Gebratene Fische, S. Bratfisch. Gebratenes Fleisch, ein Braten. Gesottenes und Gebratenes. In den Steyermärkischen und Ungarischen Eisenhütten ist braten so viel als rösten, und der Bratofen der Röstofen. Daher Bratäpfel, Bratbirnen, welche gebraten werden können u.s.f.
Anm. Braten, Nieders. braden, braen, bey dem Ottfried braten, im Angelsächs. braedan, im Schwed. braeda, bey den Krimmischen Tatarn braten, kommt mit dem Griech. πρƞθειν, urere, überein. Indessen scheinet es doch zu dem Verbo rösten zu gehören, welches nicht in allen Mundarten den Zischlaut hat, wie das Franz. rotir beweiset. Das Anfangs-B ist das Vorwörtchen be. Eigentlich ist so wohl rösten als braten eine Nachahmung des Schalles, den solche Körper in diesem Zustande verursachen, der nach Verschiedenheit der Umstände im gemeinen Leben auch durch brägeln, prägeln, bratseln, britseln u.s.f. ausgedruckt wird. S. auch 2. Rösten. Ehedem ging dieses Wort irregulär: ich brate, du brätst, er brät; im Imperf. ich briet. Von dieser irregulären Form ist nicht nur das Mittelwort gebraten ein Überbleibsel, sondern es gibt auch Hochdeutsche, welche das ganze Zeitwort noch jetzt irregulär gebrauchen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.