Brauurbar, das

Brauurbar, das

Das Brauurbar, des -es, plur. die -e, nur an einigen Orten. 1) Die Nutzung, der Gewinn von dem Brauen des Bieres. 2) Das Recht selbige zu genießen, das Recht Bier zu brauen; die Braugerechtigkeit. S. Urbar.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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