- Abfröhnen
Abfröhnen, verb. reg. act. 1) Durch Frohn- oder Handdienste bezahlen. Eine Schuld, einen Vorschuß abfröhnen. 2) Die schuldigen Frohndienste leisten. Die Hoftrage abfröhnen. Daher die Abfröhnung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.