Abgüten

Abgüten

* Abgüten, verb. reg. act. vermittelst Ertheilung eines Gutes, besonders eines Heirathsgutes von den Ansprüchen ab etwas ausschließen; ein Wort, welches vornehmlich in den Rheinischen Provinzen in Erbfolgssachen üblich ist. Von dem Unterschiede unter abfinden und abgüten, S. Abfinden. Daher die Abgütung, in eben dieser Bedeutung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Abfinden — Abfinden, verb. irreg. act. S. Finden. Einen abfinden, ihn wegen seiner Ansprüche befriedigen, ihm geben, was ihm gehöret, und damit gehen lassen. Seine Gläubiger abfinden, oder sich mit ihnen abfinden. Doch gabst du ihr aus eitlem Sinn Den… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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