- Abgehen
Abgehen, verb. irreg. S. Sehen. Es ist:
I. Ein Activum, und bedeutet alsdann, (1) durch Gehen oder im Gehen absondern, abnützen. Die Absätze an den Schuhen abgehen. (2) Durch Gehen oder mit Schritten abmessen. Einen Platz, einen Weg abgehen. Wie haben die ganze Wiese abgegangen. (3) † Sich abgehen, als ein Reciprocum, sich durch vieles Gehen ermüden; im gemeinen Leben.
II. Ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn erfordert, und den Begriff der Entfernung, der Absonderung, der Verminderung und des Aufhörens durch alle Schattirungen der eigentlichen und uneigentlichen Bedeutungen ausdrucket.
1. Der Entfernung, und zwar theils, (a) im eigentlichen Verstande, vermittelst der Füße, für von einem Orte gehen. Der Bothe ist abgegangen. Einen Bothen abgehen lassen. Von dem rechten Wege abgehen. Abgehen, von der Schaubühne abtreten.
Lisette ging betrübt zu der Gesandtschaft ab,
Zach.
Theils aber auch (b) auf jede andere Art, als ein allgemeiner Ausdruck für die besondern abreiten, abfahren, absegeln u.s.f. Die Post geht ab. Einen Brief, eine Waare abgehen lassen, absenden. Der Courier ist bereits abgegangen, abgeritten, abgefahren. Ich werde morgen nach Berlin abgehen, abreisen. Mit der Post abgehen. (c) Sich entfernen überhaupt, in einigen Fällen. Hier gehen die Straße ab. Von seinem Texte, von der Materie abgehen, ausschweifen. (d) Käufer finden, gesuchet werden, besonders von Waaren. Das Buch will nicht abgehen. Die Waare geht stark ab. Der Wein gehet gut ab. Der im gemeinen Leben von einer solchen Waare übliche Ausdruck: sie geht reißend ab, ist eine falsche Ellipse, die so viel sagen soll, daß man sich gleichsam um sie reiße, welches aber durch das thätige Mittelwort reißend nicht ausgedruckt wird. † Die Kinder gehen ihm gut ab, so wohl sie werden schnell versorgt, als auch im Scherze, sie sterben ihm schnell dahin. (e) Sich mit dem Gemüthe entfernen, anderer Meinung seyn. Von einem abgehen, so wohl seine Partey verlassen; als auch anderer Meinung seyn. Von eines Meinung abgehen. In dieser Sache muß ich von dir abgehen. Hierin gehen sie von einander ab. (f) Nachgeben, von seinen Forderungen nachlassen. Hiervon kann ich nicht abgehen. Und überhaupt, anderes Sinnes werden. Von seinem Vorhaben, von seiner Entschließung abgehen. Er geht nicht ab, er bleibt standhaft dabey. (g) Die Verbindung mit jemanden aufheben. Von einem Kaufmanne, Künstler, Handwerker u.s.f. abgehen, nichts mehr von ihm kaufen, nicht mehr bey ihm arbeiten lassen. Von seinem Advocaten Beichtvater, Arzte abgehen. (h) Einen Dienst, oder ein Amt niederlegen, auch wenn es der Ordnung zu Folge auf eine Zeit geschiehet. Von einem Amte abgehen. Der regierende Bürgermeister geht morgen ab. So sagt man auch an einigen Orten von dem Gesinde, daß es abgehe, wenn es abzieht. (i) Sterben, so wohl von dem Viehe: es sind in diesem Jahre viele Schafe abgegangen; als auch in edlerer Bedeutung von dem Menschen, wo es vielleicht eine Anspielung auf das Abgehen des Schauspielers von der Schaubühne ist. Mit Tode abgehen, und auch nur schlechthin, abgehen.
Wann aber er schleicht zu den Vätern hin
Und geht ab – –
Opitz.
Geht wo ein Schulregent in einem Flecken ab,
Mein Gott, wie rasen nicht die Dichter um sein Grab!
Can.
Diese Bedeutung ist nicht neu. In dem 1514 gedruckten Deutschen Livius kommt schon die R.A. mit Tode abgehen vor, und in einem andern zu Mainz 1518 gedruckten Buche lieset man: er ist todtshalben abgegangen. Ingleichen im Theuerdank:
Von der ich gehört hab
Wie yetzt ir Vater ab
Mit tode sey gegangen.
2. Der Absonderung. (a) Abgesondert werden. Von dem Holze wird im Behauen noch viel abgehen. Die Farbe gehet ab, der gefärbte Körper läßt färbende Theile fahren. Im Schmelzen geht von dem Bleye viel ab. (b) Abgesondert und geschieden werden. Das Silber geht auf der Kapelle ab, im Hüttenwesen, es wird von allem Zusatze geschieden. Der Nagel geht mir ab. Der Urin geht blutig ab. Es ist ihm ein Wurm abgegangen. Es ist ihr ein Kind abgegangen, und das Abgehen der Leibesfrucht hat den Begriff des allzu frühen Abganges einer unzeitigen Geburt bey sich, daher auch einige Abgängling für eine solche abgegangene unzeitige Leibesfrucht gebrauchen.
3. Der Verminderung und des Mangels, und zwar (a) vermindert werden, Abzug leiden. Von dieser Summe muß noch viel abgehen. Es geht kein Heller ab. † Was abgeht geht an Gelde ab. (b) Mangeln, fehlen. Das Geld gehet ihm ab. Einer schlechten Haushaltung geht immer etwas ab.
Damit ihr auch auf jenen Tag besteht,
So will er das, was eurer Lieb abgeht,
Von seiner Liebe geben.
Opitz.
Es ging auch dieses Mahl nichts der Bewirthung ab,
Haged.
Wenn Theben einst Athen der Mundart Vorzug gab,
Was ging Böotien an seiner Freyheit ab,
Kästn.
Es geht ihm nichts ab, er leidet keinen Mangel. So auch, er läßt sich nichts abgehen, er thut seinem Leibe gütlich. Oft schließt abgehen in dieser Bedeutung auch das Gewahrwerden, die lebhafte Empfindung des Verlustes oder Mangels ein, in welcher Bedeutung es in Oberdeutschland sehr üblich ist, und alsdann so viel als das mehr Niedersächsische vermissen bedeutet; z.B. es gehen mir zehn Thaler ab, nicht bloß, sie fehlen mir, sondern, ich empfinde es, daß ich sie verloren habe.
4. Des Aufhörens, und zwar, (a) nach und nach aufhören. Das Feuer abgehen lassen. Eine Gewohnheit abgehen lassen. In Oberdeutschland sagt man auch ein abgegangenes, d. i verfallenes, eingegangenes, Schloß. (b) Einen Ausgang gewinnen, mit Beyfügung der Art und Weise; wie ablaufen. Wir wollen sehen wie es abgeht. Die Sache ist schlecht, gut, nach Wunsche abgegangen. Es wird ohne Blutvergießen, ohne Thränen nicht abgehen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.