- Abgunst, die
† Die Abgunst, plur. car. die Gemüthsbeschaffenheit, da man andern das Gute, welches sie besitzen, nicht gönnet; am häufigsten im gemeinen Leben für das edlere Mißgunst.
Anm. Abgunst ist von Ab und Anst, Wohlwollen, wofür man nachmahls mit dem vorgesetzten Ge, Geanst und noch später Gunst sagte. Abanst kommt bey dem Kero, Abjunst aber schon bey dem Tatian vor. Ab hat hier die Bedeutung des Verneinens; Abgunst sollte also so viel als Ungunst, oder Abneigung anzeigen. Es hat diese Bedeutung auch wirklich gehabt; indessen ist es doch auch schon sehr frühe für Mißgunst und Neid gebraucht worden.
Es haben einige zwischen Neid, Mißgunst und Abgunst einen Unterschied in der Bedeutung annehmen wollen. Neid kann allenfalls den höchsten Grad der Mißgunst bezeichnen; allein Mißgunst und Abgunst scheinen völlig gleich bedeutend zu seyn, und hier eigenmächtig etwas festsetzen wollen, würde keinen Nutzen haben. Der wahre Unterschied ist der, daß Abgunst heut zu Tage mehr in Niederdeutschland und im gemeinen Leben, Mißgunst aber am meisten in Oberdeutschland und der anständigern Sprechart üblich ist. Das Schwed. Afund und Dän. Avind ist dem ersten Ursprunge getreuer geblieben; doch sagt man in Dänemark auch, wie in Niedersachsen, Afgunst. Ehedem war auch das Zeitwort abansten für mißgönnen üblich, wofür die Schweden noch jetzt afunna sagen. S. auch Gönnen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.