- Dienstgeschirr, das
Das Dienstgeschirr, des -s, plur. die -e, an einigen Orten, dasjenige Geschirr, d.i. Wagen, Pferde und Knechte, mit welchem die Unterthanen dem Gutsherren die Frohndienste leisten müssen. Besonders führet diesen Nahmen zuweilen die Vorspann, welche die Unterthanen dem Landesherren auf seinen Reisen geben müssen, wofür an vielen Orten ein so genanntes Geschirrgeld bezahlet wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.