Diensthaft

Diensthaft

* Diensthaft, -er, -este, adj. et adv. welches besonders im Oberdeutschen üblich ist, wo es so wohl dienstpflichtig, d.i. zu gewissen Diensten verpflichtet, als auch dienstfertig, zu dienen bereit, bedeutet, im Hochdeutschen aber seltener gehöret wird. Eben dieses gilt auch von dem verlängerten Beyworte diensthaftig und dem Hauptworte Diensthaftigkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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