Ehelich

Ehelich

Ehelich, adj. et adv. welches von Ehe in der heutigen Bedeutung abstammet. Der eheliche Stand, der Ehestand. Eheliche Kinder, welche aus rechtmäßiger Ehe geboren sind. Ehelich werden, in dem feyerlichen Kanzelstyl, sich verheirathen. Es ist nicht gut ehelich werden, Matth. 19, 10. Aber für verheirathet, wie 1 Cor. 7, 10, den Ehelichen gebiethe ich, ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich.

Anm. Ehedem war dieses Wort in der weitern Bedeutung für rechtmäßig sehr häufig. Elich besammet ist daz Concilium ze Basel, heißt es noch in einer Urkunde Kaisers Sigismund von 1432. In einem alten Deutsch-Latein. Vocabulario von 1477 wird legitimatio durch elychunge, und legitimare durch ehlich machen übersetzt. Elich weib, für rechtmäßige Gattinn, kommt schon in der Paraen. Tyrolis vor. Daß adel und edel ehedem so wie ehelich, rechtmäßig bedeutet habe, ist schon bey Edel angemerket worden. S. auch Frischens Wörterb. v. Ehe.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • ehelich — Adj. (Aufbaustufe) die Ehe betreffend Beispiel: Das Kind ist ehelich geboren. Kollokation: eheliche Treue …   Extremes Deutsch

  • Ehelich — Ehelich, 1) die Ehe betreffend; so Eheliche Pflicht (Ehelicher Beischlaf, Eheliche Beiwohnung, Eheschuld), s.u. Ehe I. C); 2) in der Ehe geboren; so Eheliche Kinder, Kinder in rechtmäßiger Ehe erzeugt u. geboren …   Pierer's Universal-Lexikon

  • ehelich — ehelich:nichte.:⇨unehelich;nichtehelicheGemeinschaft:⇨Ehe(2);dieehelichenPflichtenerfüllen:⇨koitieren …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • ehelich — ↑legitim …   Das große Fremdwörterbuch

  • Ehelich — werden ist ein artzney für Hurerey. – Petri, II, 159 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • ehelich — hochzeitlich * * * ehe|lich [ e:əlɪç] <Adj.>: 1. auf die Ehe bezogen: die ehelichen Rechte und Pflichten. 2. aus gesetzlicher Ehe stammend /Ggs. nicht ehelich/: sie hat drei eheliche Kinder; das Kind ist ehelich [geboren]. * * * ehe|lich… …   Universal-Lexikon

  • ehelich — Ehe: Aus dem umfassenden Sinn »Recht, Gesetz« des westgerm. Wortes mhd. ē, ēwe, ahd., afries. ēwa, aengl. æ̅‹w› hat sich im Ahd. und Aengl. die Bed. »Ehe‹vertrag›« abgesondert, die eine der wichtigsten Institutionen des rechtlichen und… …   Das Herkunftswörterbuch

  • ehelich — e̲·he·lich Adj; 1 als Kind verheirateter Eltern geboren ↔ unehelich <ein Kind> 2 nur attr, nicht adv; auf die Ehe bezogen <Rechte, Pflichten, die Gemeinschaft> || zu 1 E̲·he·lich·keit die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • ehelich — ehe|lich ; eheliches Güterrecht …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”