Eheverlöbniß, das

Eheverlöbniß, das

Das Eheverlöbniß, des -sses, plur. die -sse, S. Verlöbniß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Aufgebot — Aufgebot, 1) (Proclamatio, Kirchenr.), die an 3 einander folgenden Sonntagen von dem Prediger im Hauptgottesdienst erfolgte Verkündigung einer einzugehenden Ehe, um die etwa entgegenstehenden Hindernisse zu entdecken, od. dritte Personen od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Trauung — Trauung, Copulation, die Abschließung der Ehe, nach den Vorschriften des Tridentinerconcils eingeleitet durch das Eheverlöbniß, Ausrufung der Verlobten und das Brautexamen, bestehend in der vor dem zuständigen Pfarrer u. mindestens 2 Zeugen… …   Herders Conversations-Lexikon

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