- Eheverlöbniß, das
Das Eheverlöbniß, des -sses, plur. die -sse, S. Verlöbniß.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Eheverlöbniß, des -sses, plur. die -sse, S. Verlöbniß.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Handgelöbniß, das — Das Handgelöbniß, des sses, plur. die sse, der feyerliche Handschlag, welcher zur Sicherheit eines Versprechens gethan wird. Besonders bey Huldigungen, das Versprechen der Treue vermittelst des Handschlages; die Handtreue, das Handgelübde, die… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verlöbniß, das — Das Verlöbniß, des es, plur. die e, in einigen Gegenden auch die Verlöbniß, plur. die en, von dem vorigen Zeitworte, die vor der Trauung oder Hochzeit her gehende Handlung, da eine Person der andern auf eine feyerliche und rechtskräftige Art zur… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hochzeit [1] — Hochzeit, 1) eigentlich jede festliche Lustbarkeit, namentlich mit Ritterspielen; bes. 2) das Fest, welches bei Schließung der Ehe (s.d.) begangen wird. Die Feierlichkeiten u. Gebräuche dabei sind bei verschiedenen Völkern u. zu verschiedenen… … Pierer's Universal-Lexikon
Geisteskrankheiten — (Geistesverwirrung, Geisteszerrüttung), Krankheiten, bei denen die Thätigkeiten des Geistes u. Gemüthes andauernd u. gewöhnlich ohne Fieber so gestört sind, daß der daran Leidende des freien Gebrauches der Vernunft, des Verstandes u. des Willens… … Pierer's Universal-Lexikon
Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von demjenigen wiederum abgehe, was man früher gesagt hat. Der W. ist entweder ein freiwilliger, wenn derselbe aus eigenen, inneren Motiven des Widerrufenden hervorgeht; od. ein erzwungener, d.h. durch äußere… … Pierer's Universal-Lexikon
Aufgebot — Aufgebot, 1) (Proclamatio, Kirchenr.), die an 3 einander folgenden Sonntagen von dem Prediger im Hauptgottesdienst erfolgte Verkündigung einer einzugehenden Ehe, um die etwa entgegenstehenden Hindernisse zu entdecken, od. dritte Personen od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Trauung — Trauung, Copulation, die Abschließung der Ehe, nach den Vorschriften des Tridentinerconcils eingeleitet durch das Eheverlöbniß, Ausrufung der Verlobten und das Brautexamen, bestehend in der vor dem zuständigen Pfarrer u. mindestens 2 Zeugen… … Herders Conversations-Lexikon