Erbmünzmeister, der

Erbmünzmeister, der

Der Êrbmünzmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter der Erzherzoge von Österreich, dessen Amt daher das Erbmünzmeisteramt genannt wird. Kaiser Ferdinand III beliehe mit diesem Amte den Freyherren von Chaos, Kaiser Leopold 1672 die Grafen von Sprinzenstein, mit der Verordnung, daß der Älteste des Hauses alle Mahl oberster Erbmünzmeister, die jüngern Glieder aber nur Erbmünzmeister heißen sollten. S. Münzmeister.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Münzbeamte — Münzbeamte, die bei einer Münze angestellten Beamten; dazu gehören der Münzdirector welcher die Oberaufsicht über das ganze Münzwesen eines Landes od. einzelne Münzanstalten hat; der Münzmeister, der alle Arbeiten bei einer Münze od. auch nur das …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbamt — Erbamt, ein Amt, welches in einer Familie forterbt. Im Deutschen Reiche waren Reichserbämter diejenigen, welche den Erzämtern (s.d.) beigegeben waren u. deren Inhaber die Erzämter im Fall deren Behinderung vertraten. So war der älteste Graf von… …   Pierer's Universal-Lexikon

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