- Erbvermächtniß, das
Das Êrbvermächtniß, des -sses, plur. die -sse, das Vermächtniß eines Erblassers, ein Vermächtniß, welches aus einer Erbschaft bezahlet wird; Legatum.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Êrbvermächtniß, des -sses, plur. die -sse, das Vermächtniß eines Erblassers, ein Vermächtniß, welches aus einer Erbschaft bezahlet wird; Legatum.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Legat — Legat, lat. deutsch, Erbvermächtniß, das der Erbe an den L.aren zu geben hat. Das L. kann als Nebenbestandtheil in einem Testamente od. auch in einer eigenen Urkunde (Codicill) bestellt werden. Je nach den im L. zugewendeten Gegenständen erhält… … Herders Conversations-Lexikon
Krain — (Krainskia, Carnia), österreichisches Kronland, bis 1850 Herzogthum, zum damaligen Königreich Illyrien gehörig, grenzt an Kärnten, Steyermark, Kroatien, die Militärgrenze, Gradisca u. Görz; 181, 47 QM.; Gebirge: Carnische u. Julische Alpen… … Pierer's Universal-Lexikon