- Erbverpachter, der
Der Êrbverpachter, des -s, plur. ut nom. sing. der einem andern etwas in Erbpacht gibt; der Erbpachtherr.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Êrbverpachter, des -s, plur. ut nom. sing. der einem andern etwas in Erbpacht gibt; der Erbpachtherr.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Erbpacht, der — Der Êrbpacht, des es, plur. die e, ein Pacht, nach welchem jemanden eine Sache zum erblichen Eigenthume eingeräumet wird, zum Unterschiede von dem Jahr und Zeitpachte; im Oberdeutschen der Erbbestand, Erbstand, an andern Orten der Leibpacht.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… … Deutsch Wikipedia
Arnold [1] — Arnold, od. Arnulf (s.d.), deutscher Vorname, bedeutet der Adlergroße. Merkwürdig sind: I. Fürsten: a) Herzog von Baiern: 1) A. der Böse, so v.w. Arnulf 2). b) Grafen von Flandern: 2)–4) A. I.–III., so v.w. Arnulf 4)–6). c) Graf von Holland od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon