Erbverpachter, der

Erbverpachter, der

Der Êrbverpachter, des -s, plur. ut nom. sing. der einem andern etwas in Erbpacht gibt; der Erbpachtherr.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Erbpacht, der — Der Êrbpacht, des es, plur. die e, ein Pacht, nach welchem jemanden eine Sache zum erblichen Eigenthume eingeräumet wird, zum Unterschiede von dem Jahr und Zeitpachte; im Oberdeutschen der Erbbestand, Erbstand, an andern Orten der Leibpacht.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Arnold [1] — Arnold, od. Arnulf (s.d.), deutscher Vorname, bedeutet der Adlergroße. Merkwürdig sind: I. Fürsten: a) Herzog von Baiern: 1) A. der Böse, so v.w. Arnulf 2). b) Grafen von Flandern: 2)–4) A. I.–III., so v.w. Arnulf 4)–6). c) Graf von Holland od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”