- Erkenntniß, die
Die Erkênntniß, plur. inus. und in Einem Falle das Erkenntniß, des -sses, plur. die -sse, von dem Verbo erkennen. 1. Die Handlung des Erkennens, die Handlung, wodurch die Vorstellung einer Sache in uns gewirket wird, in der zweyten und dritten Bedeutung des Verbi; anstatt des ungewöhnlichen Erkennung, und ohne Plural. Zuweilen auch die Abfassung eines Urtheils, eines Ausspruches, da es denn gemeiniglich in dem ungewissen Geschlechte gebraucht wird. Zu dem Erkenntnisse in einer Sache schreiten, zur Abfassung des Urtheiles schreiten. Noch mehr aber, 2. die Vorstellung selbst, welche man von einer Sache hat; gleichfalls ohne Plural. 1) In der zweyten und dritten Bedeutung des Verbi. Eine dunkele, klare, deutliche, undeutliche Erkenntniß von einer Sache haben. Die anschauende Erkenntniß, die Vorstellung der Sache selbst; zum Unterschiede von der figürlichen Erkenntniß, welche in der Vorstellung einer Sache durch Zeichen und Wörter bestehet. Die lebendige Erkenntniß, welche auf den Willen wirket; zum Unterschiede von der todten, welche keine Bewegungsgründe für den Willen gewähret. Die Erkenntniß der Wahrheit. Zum Erkenntniß der Wahrheit kommen, die Wahrheit erkennen lernen. Eine große, tiefe Erkenntniß von etwas haben. Zur Erkenntniß gelangen. Wozu hilft dir diese Erkenntniß? Die Erkenntniß Gottes, so wohl die Vorstellung, welche Gott von allen Dingen in der Welt hat, als auch unsere Vorstellung von dem göttlichen Wesen. Wenn von Erkenntniß körperlicher oder sinnlicher Dinge die Rede ist, so ist in dem gemeinen Sprachgebrauche das einfache Kenntniß üblicher. Daher, der Erkenntnißgrund, woraus man eine Sache erkennet, das Erkenntnißvermögen, u.s.f. 2) In der achten Bedeutung des Verbi, die Vorstellung, welche auf den Willen wirket, in der Theologie die lebendige Erkenntniß; doch nur in einigen Fällen. Die Erkenntniß seiner Sünden, seines Elendes, seines Unrechtes, welche mit der Reue verknüpfet ist. Zur Erkenntniß kommen, seinen Fehler, sein begangenes Unrecht einsehen und bereuen. Im Oberdeutschen gebraucht man es auch von der Empfindung der Verbindlichkeit zur Dankbarkeit, und von der Dankbarkeit selbst; die Erkenntniß der empfangenen Wohlthaten; zur Erkenntniß der dem gemeinen Wesen geleisteten Dienste; allein im Hochdeutschen ist dafür Erkenntlichkeit üblich. 3) In der siebenten Bedeutung des Verbi. Fastnachthühner werden zur Erkenntniß der Oberherrschaft gegeben, zum Zeichen, daß man die Oberherrschaft über sich erkenne. 4) Ein Urtheil, besonders ein Urtheil eines gesetzten oder selbst erwählten Richters, in der Sprache der Kanzelleyen. In dieser Bedeutung ist es selbst im Hochdeutschen durchgängig als ein Neutrum üblich, wie es denn auch in derselben den Plural leidet. Auf des Rathes Erkenntniß. Die Strafe soll nach dem Erkenntnisse der Richter gemildert werden. Des Kaisers Erkenntniß, Apostelg. 25, 21. 3. Der Inbegriff aller unserer klaren und deutlichen Vorstellungen; gleichfalls ohne Plural. Die Ungewißheit der menschlichen Erkenntniß. Das ist über seine Erkenntniß.
Anm. Dieses Wort wird von einigen ohne Grund Erkänntniß geschrieben, als wenn es von dem Mittelworte erkannt herkäme; S. Bekenntniß. In einigen Gegenden ist es auch außer der Bedeutung eines Urtheiles ungewissen Geschlechts, welches zuweilen auch von Hochdeutschen Schriftstellern nachgeahmet worden. Das Erkenntniß Gottes, Opitz. Der Baum des Erkenntnisses Gutes und Böses. Wem soll er denn lehren das Erkenntniß? Es. 28, 9. Solches Erkenntniß ist mir zu wunderlich und zu hoch, Ps. 136, 6. Ich wollte wünschen, daß sie ein anschauendes Erkenntniß davon hätten, Gell. Indessen hat es doch in der Deutschen Bibel in den allermeisten Fällen das weibliche Geschlecht. Gottsched gab die Regel, daß dieses Wort, wenn es subjective das Vermögen, etwas zu erkennen, bedeute, ein Neutrum sey, wenn es aber objective die Sache bezeichne, die man erkennet, als ein Fämininum gebraucht werde. Allein Erkenntniß wird niemahls weder von dem Vermögen, noch von der erkannten Sache, sondern am häufigsten von der Vorstellung einer Sache gebraucht. Selbst in den von ihm angeführten Beyspielen, das Erkenntniß des Menschen ist geringe, er hat von den neuesten Büchern eine feine Erkenntniß, ich suche mir von allen Dingen eine Erkenntniß zu erwerben, bedeutet dieses Wort weder ein Vermögen, noch die erkannte Sache, sondern die Vorstellung von der Sache, und den ganzen Inbegriff klarer und deutlicher Vorstellungen. Es fällt also die ganze Regel, die ohnehin bloß willkührlich ist, von sich selbst weg. Den einzigen Fall eines richterlichen Ausspruches ausgenommen, ist es im Hochdeutschen jederzeit ein Fämininum. S. Bekenntniß und -Niß.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.