- Erlaßlich
Erláßlich, -er, -ste, adj. et adv. was erlassen werden kann; besonders in der dritten Bedeutung des Verbi, in der Römischen Kirche, erlaßliche oder erläßliche Sünden, kleine, geringe Sünden, welche auch Erlaßsünden, Erlassungssünden, ingleichen Laßsünden genannt werden; zum Unterschiede von den Todsünden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.