Erlaßlich

Erlaßlich

Erláßlich, -er, -ste, adj. et adv. was erlassen werden kann; besonders in der dritten Bedeutung des Verbi, in der Römischen Kirche, erlaßliche oder erläßliche Sünden, kleine, geringe Sünden, welche auch Erlaßsünden, Erlassungssünden, ingleichen Laßsünden genannt werden; zum Unterschiede von den Todsünden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Läßlich — Läßlich, er, ste adj. et adv. ein nur im Oberdeutschen für erläßlich, oder vielmehr erlaßlich übliches Wort. Eine läßliche Sünde, welche erlassen, d.i. vergeben, werden kann. Läßlich sündigen. S. Laßsünde …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Dispens — (v. lat.), Erlaß, Erlaubniß. Daher Dispensabel, erläßlich …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dispens — Dispens, Dispensation (vom latein. dispensare dispensiren, vertheilen, zulassen, erlauben), die Befreiung, Zulassung, Erlaubniß, namentlich die für einen bestimmten Fall verfügte Entbindung von irgend einer Vorschrift oder einem Gesetze. Der D.… …   Herders Conversations-Lexikon

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