- Läßlich
Läßlich, -er, -ste adj. et adv. ein nur im Oberdeutschen für erläßlich, oder vielmehr erlaßlich übliches Wort. Eine läßliche Sünde, welche erlassen, d.i. vergeben, werden kann. Läßlich sündigen. S. Laßsünde.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.