- Fürstenmäßig
Fürstenmäßig, adj. et adv. einem Fürsten gemäß, der fürstlichen Würde anständig; ingleichen einem Fürsten an Würde gleich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Fürstenmäßig, adj. et adv. einem Fürsten gemäß, der fürstlichen Würde anständig; ingleichen einem Fürsten an Würde gleich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Haft — Haft, eine Endung, welche, wie man glaubt, von haben abstammet, und vielen Haupt und Zeitwörtern, wie auch einigen Nebenwörtern angehänget wird, die dadurch zu Bey und neuen Nebenwörtern werden. Sie bedeutet: 1. Das Daseyn, die Anwesenheit… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart