Fahrniß, die

Fahrniß, die

Die Fahrniß, plur. die -sse, ein Oberdeutsches im Hochdeutschen wenig bekanntes Wort. 1) Als ein Collectivum, bewegliche Güter, fahrende Habe, anzudeuten. S. Fahren I. 1. 2. 2) In engerer Bedeutung bezeichnet dieses Wort nur allein den Hausrath, zum Unterschiede von dem baren Gelde und andern zum beweglichen Gute gehörigen Stücken. 3) In einigen Gegenden ist dieses Wort auch für Gewandfall üblich; S. dieses Wort.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Niß — Niß, eine Ableitungssylbe, welche Hauptwörter aus Bey und Zeitwörtern bildet, welche theils die Handlung selbst oder einen Zustand, theils aber auch eine Sache, welche etwas thut, oder auch welche gethan wird, einen Ort u.s.f. bedeuten. Die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Auspfändung — (lat. Pignorum capio), die gerichtliche Handlung, durch welche zu Vollstreckung der Hülfe dem Schuldner ein zur Befriedigung seines Gläubigers hinreichender Theil seines beweglichen Vermögens (fahrende Habe, Mobilien) ab u. in gerichtliche… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Ausfertigung (Mitgift) — Eine Ausfertigung wird üblicherweise als Teil der Aussteuer (Heiratsgut bzw. Mitgift) angesehen. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Gegenstände der Ausfertigung 3 Höhe der Ausfertigung 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Spielvertrag — Spielvertrag, verbindet die Spielenden, je nach dem Ausgang des Spieles einen Verlust zu übernehmen (Gewinn des andern); an sich nicht unsittlich, wohl aber wenn der Geist der Gewinnsucht vorherrscht u. der Spieler das Geschick herausfordert, um… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Unbewegliche Güter — (Immobilien), alle Arten Grundstücken u. Gebäude nebst ihren Pertinenzen, daher allem dem, was darin erd , wand , band , klammer , niet u. nagelfest ist, auch den dazu gehörigen Prädialservituten u. sonstigen Gerechtsamen, als Bannrechten etc.,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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