- Fräulein, das
Das Fräulein, des -s, plur. ut nom. sing. das Oberdeutsche Diminut. des Wortes Frau. 1) * Eine Person oder ein Thier weiblichen Geschlechtes. Und er schuf sie ein Männlein und Fräulein, 1. Mos. 1, 27. Kap. 5, 2. Und du sollt in den Kasten thun allerley Thiere -je ein Paar Männlein und Fräulein, Kap. 6, 19. Doch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, seitdem statt dessen Weibchen üblicher geworden ist. 2) * Eine kleine Frau; auch nur im Oberdeutschen. Im Hochdeutschen würde man dafür ein Fräuchen sagen. 3) Ein Ehrennahme unverheiratheter adeliger Frauenzimmer; für das veraltete Edeljungfer. Das Fräulein von Hohendorf. Im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens, ist es sehr gewöhnlich, diesen Ehrennahmen im weiblichen Geschlechte zu gebrauchen, die Fräulein, da man ihn denn auch im Plural auf Niedersächsische Art die Fräuleins abzuändern pflegt. Allein es bleibt solches alle Mahl ein Fehler, weil die Diminutiva der Regel nach ungewissen Geschlechtes sind, und die Hochdeutschen keinen Plural auf s kennen. Wohl aber kann, nach dem Beyspiele des Wortes Frauenzimmer und anderer ähnlichen Wörter, zuweilen ein weibliches Pronomen folgen. Das Fräulein war nicht da, denn sie war verreiset. Ehedem bekamen auch Prinzessinnen nur den Nahmen der Fräulein. Der fürsten Töchter haben geheißen Jungfrauen, so man jetzund Frävlin nennt, sagt auch Münster in seiner Cosmogr. S. auch die folgenden Zusammensetzungen. Anm. Im Schwed. lautet dieses Wort, selbst in der dritten Bedeutung Fröken, im Dän. Froken. Ehedem bedeutete es eine jede Jungfrau; oft aber auch eine Hure, dergleichen das fahrende Frälin in dem Augsburgischen Stadtbuche aus dem 13ten Jahrhunderte ist. In einigen Oberdeutschen Gegenden scheinet es auch eine Großmutter zu bezeichnen; wenigstens übersetzt Cramer das Ital. Avia, Nonna, durch Fräulein, Anfrau, Großmutter.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.