- Fräuleingerechtigkeit, die
Die Fräuleingerêchtigkeit, plur. die -en, in den Rechten, die Gerechtsamen fürstlicher und adeliger Witwen an die hinterlassenen Güter ihrer Ehegatten; dahin die Gerade, das Mußtheil, das Leibgedinge u.s.f. gehören. S. Fräulein 3.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.