- Frohnbar
Frohnbar, adj. et adv. zu Frohndiensten verbunden. Frohnbare Unterthanen. Frohnbare Äcker, von welchen Frohndienste geleistet werden müssen, Frohnnäcker. Daher die Frohnbarkeit. S. Frohnpflichtig.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.