- Frohnpflichtig
Frohnpflichtig, adj. et adv. zu Frohndiensten verpflichtet, frohnbar. Daher die Frohnpflichtigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Frohnpflichtig, adj. et adv. zu Frohndiensten verpflichtet, frohnbar. Daher die Frohnpflichtigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Jebusiter — Jebusiter, kananilische, zu den Ammonitern gehörige Völkerschaft auf dem Gebirge im südlichen Palästina, wo sie zur Zeit Josias die Veste Jebus besaßen; obgleich Josua die J. unter ihrem Könige Adonizedek schlug, so erhielten sie sich doch im… … Pierer's Universal-Lexikon
Frohnbar — Frohnbar, adj. et adv. zu Frohndiensten verbunden. Frohnbare Unterthanen. Frohnbare Äcker, von welchen Frohndienste geleistet werden müssen, Frohnnäcker. Daher die Frohnbarkeit. S. Frohnpflichtig … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Pflichtig — Pflichtig, adj. et adv. eine Pflicht auf sich habend, zu gewissen Pflichten verbunden, und darin gegründet. Daß er sich dessen bey Strafe zu enthalten pflichtig sey, d.i. verpflichtet, verbunden, in den Kanzelleyen. Sich gegen jemand pflichtig… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Lengefeld (Gera) — Lengefeld Stadt Gera Koordinaten … Deutsch Wikipedia