- Frohnrecht, das
Das Frohnrêcht, des -es, plur. die -e, an einigen Oberdeutschen Orten, das gemeine Stadtrecht, das Weichbild; von frohn, öffentlich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Frohnrêcht, des -es, plur. die -e, an einigen Oberdeutschen Orten, das gemeine Stadtrecht, das Weichbild; von frohn, öffentlich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Frohnrecht — Frohnrecht, 1) das gemeine Standrecht; 2) die Rechte des Frohnherrn … Pierer's Universal-Lexikon