- Fruchtgülte, die
Die Fruchtgülte, plur. die -n, eine Gülte, welche in Frucht, d.i. Getreide, entrichtet wird, zum Unterschiede von den Geldgülten; die Fruchtzinse, Korngülte.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Fruchtgülte, plur. die -n, eine Gülte, welche in Frucht, d.i. Getreide, entrichtet wird, zum Unterschiede von den Geldgülten; die Fruchtzinse, Korngülte.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gülte, die — Die Gülte, plur. die n, ein nur noch im gemeinen Leben einiger Gegenden übliches Wort, ein jährliches und gewisses Einkommen, besonders von Grundstücken zu bezeichnen. Die Geldgülte, wenn dasselbe in barem Gelde bestehet, zum Unterschiede von der … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geldgülte, die — Die Gêldgülte, plur. die n, eine Gülte in barem Gelde, zum Unterschiede von der Fruchtgülte. S. Gülte … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gült (Abgabe) — Die Gülte (plur. die n), bezeichnet ein jährliches und gewisses Einkommen, besonders von Grundstücken.[1] Die Gülte war in engerer Bedeutung des Wortes ein Pachtzins (siehe Pacht), welcher ein Besitzer dem Grundherren für den Nießbrauch des ihm… … Deutsch Wikipedia