Galgensteuer, die

Galgensteuer, die

Die Galgensteuer, plur. die -n, in einigen Gegenden, diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erhauung der Gerichtsstätte, und zur Unterhaltung der ganzen Peinlichkeit entrichten müssen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Galgensteuer — Galgensteuer, die Abgabe, die früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsuntertanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Galgensteuer — Galgensteuer, in manchen Gegenden diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erbauung der Gerichtsstätte u. zur Unterhaltung der ganzen peinlichen Gerichtsbarkeit geben müssen …   Pierer's Universal-Lexikon

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