Gegenhändler, der

Gegenhändler, der

Der Gêgenhändler, des -s, plur. ut nom. sing. eine im Oberdeutschen übliche Benennung eines Controleurs, der das Gegenbuch hält. S. Gegenschreiber.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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