- Gerichtsunterthan, der
Der Gerichtsunterthan, des -en, plur. die -en, Fämin. die Gerichtsunterthaninn, plur. die -en, der oder die einem Gerichte unterworfen ist. S. Gerichtsleute.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Gerichtsunterthan, des -en, plur. die -en, Fämin. die Gerichtsunterthaninn, plur. die -en, der oder die einem Gerichte unterworfen ist. S. Gerichtsleute.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gerichtssaß, der — Der Geríchtssáß, des ssen, plur. die ssen, der unter einem Gerichte sitzet, d.i. demselben unterworfen ist; ein Gerichtsunterthan. S. Saß … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vasall, der — Der Vasáll, des en, plur. die en, Fämin. die Vasallin, eigentlich ein Lehensmann, im Gegensatze des Lehensherrn, eine Person, welche von einem andern ein Gut in Lehen hat, und ihm dafür zur Treue und gewissen Diensten verpflichtet ist. Jemandes… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart