Gerichtsunterthan, der

Gerichtsunterthan, der

Der Gerichtsunterthan, des -en, plur. die -en, Fämin. die Gerichtsunterthaninn, plur. die -en, der oder die einem Gerichte unterworfen ist. S. Gerichtsleute.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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