Gerichtsverwalter, der

Gerichtsverwalter, der

Der Gerichtsverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. der das Gericht, d.i. die Befugniß Recht zu sprechen, im Nahmen des Gerichtsherren verwaltet; doch nur in kleinen Gerichten, besonders auf dem Lande; der Gerichtshalter, Gerichtsverweser, Justitiarius.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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