Afterbürge — (Nachbürge), der Bürge eines Bürgen; er steht im allgemeinen zur Schuld des letztern im gleichen Verhältnis wie dieser zur Hauptschuld (s. Bürgschaft) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Afterbürge — Afterbürge, derjenige, der sich dem Gläubiger gegenüber für den Bürgen des Schuldners verbürgt … Kleines Konversations-Lexikon
Rückbürge, der — Der Rückbürge, des n, plur. die n. 1) In den Rechten, ein Bürge, welcher im Nothfalle in die Stelle des Hauptbürgen tritt, welcher nur alsdann als Bürge angegangen wird, wenn der Hauptbürge seine Verbindlichkeit nicht erfüllet; im Oberdeutschen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
After — After, eine ehemalige Präposition, welche nach bedeutete, jetzt aber nur noch in der Zusammensetzung mit einigen Verbis, noch mehr aber mit Substantiven üblich ist. Sie bedeutet alsdann, 1. Überhaupt, was der Zeit, dem Orte und der Ordnung nach… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart