Rückbürge, der

Rückbürge, der

Der Rückbürge, des -n, plur. die -n. 1) In den Rechten, ein Bürge, welcher im Nothfalle in die Stelle des Hauptbürgen tritt, welcher nur alsdann als Bürge angegangen wird, wenn der Hauptbürge seine Verbindlichkeit nicht erfüllet; im Oberdeutschen der Afterbürge, Schadbürge. 2) In einer andern und noch üblichern Bedeutung ist der Rückbürge ein solcher Bürge, an welchem sich der Hauptbürge im Nothfalle schadlos halten kann, der dem wahren Bürgen wieder als Bürge verpflichtet ist; Nieders. Ruggeborge. Beydes von dem veralteten Nebenworte rück, für zurück.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Rückbürge — Rückbürge, Bürge, der sich dem Hauptbürgen für den Fall, daß dieser zahlen müßte, verbürgt …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rückbürge — Person, die sich einem Bürgen für den Fall, dass er aus der ⇡ Bürgschaft in Anspruch genommen wird, für die Sicherheit des dem Bürgen vom Hauptschuldner zu leistenden Ersatzes verbürgt. Anders: Nachbürge (⇡ Nachbürgschaft) …   Lexikon der Economics

  • Afterbürge, der — * Der Afterbürge, des n, plur. die n, in den Rechten, ein Bürge, der sich für einen andern Bürgen verpflichtet, im Falle dieser seine Verbindlichkeit nicht erfüllen sollte, ein Rückbürge …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schadbürge, der — Der Schadbürge, des n, plur. die n, nur noch in einigen Gegenden, ein zweyter Bürge, welcher sich verbindet, den Hauptbürgen im Nothfalle schadlos zu halten; der Schadlosbürge, Rückbürge …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rückbürgschaft — ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt[1]. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedingungen der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaft — (Fidejussio, nach älterem Römischen Recht mit drei Unterarten, der Sponsio, Fidepromissio u. Fidejussio im engeren Sinne), der Vertrag, durch welchen Jemand accessorisch zur Sicherheit des Gläubigers der Verbindlichkeit eines Anderen beitritt u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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