Gewahrsame, die

Gewahrsame, die

Die Gewahrsame, plur. die -n, ein nur noch hin und wieder in der gerichtlichen Schreibart übliches Wort. 1) Verwahrung; ohne Plural. Etwas in seine Gewahrsame nehmen, in seine Verwahrung. Einen Verbrecher in guter Gewahrsame halten. 2) Ein sicherer Ort. Sich in seine Gewahrsame machen, in den Hafen; in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen veraltet ist. S. die Gewähr 1.

Anm. Nieders. Wäre, bey dem Ottfried in der ersten Bedeutung Wara. Das Oberdeutsche gewahrsam, aufmerksam, wachsam, gehöret zu dem Nebenworte gewahr, S. dasselbe.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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