Gewalthaber, der

Gewalthaber, der

Der Gewalthaber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gewalthaberinn, plur. die -en, eine Person, welcher zu einem gewissen Geschäfte die nöthige Gewalt, d.i. Vollmacht ertheilet worden; der Gewaltführer, Gewaltträger, im Hochdeutschen der Bevollmächtigte, Schwed. Wåldgiftisman. S. auch Anwalt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Jugendliche Verbrecher — Jugendliche Verbrecher. Die Gesetzgebung unsrer Tage ist, im Gegensatze zu dem französischen Rechte, dem Preußen 1851 und Bayern 1861 folgten, überwiegend zu dem gemeinrechtlichen Grundsatze zurückgekehrt, nach dem in Beziehung auf die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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