Gewaltgericht, das

Gewaltgericht, das

Das Gewaltgericht, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, z.B. zu Cöln, ein Gericht, welches über zugefügte Gewalt, d.i. über thätige Injurien urtheilet; zum Unterschiede von dem Amtgerichte, welches sich nur mit Schmähworten beschäftiget. S. Gewalt 1. 2) und Gewaltrichter.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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