- Gewissensruhe, die
Die Gewissensruhe, plur. car. die Ruhe des Gewissens, d.i. die Überzeugung von der Übereinstimmung seiner Handlungen und seines ganzen Zustandes mit dem göttlichen Gesetze.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Gewissensruhe, plur. car. die Ruhe des Gewissens, d.i. die Überzeugung von der Übereinstimmung seiner Handlungen und seines ganzen Zustandes mit dem göttlichen Gesetze.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gewissensruhe — Ge|wịs|sens|ru|he 〈f. 19; unz.〉 ruhiges Gewissen * * * Ge|wịs|sens|ru|he, die: ruhiges Gewissen … Universal-Lexikon
Ruhe, die — Die Ruhe, plur. die n, von dem Zeitworte ruhen. Es ist in einer doppelten Hauptbedeutung üblich. I. Als ein Abstractum, und ohne Plural, der Zustand, da ein Ding ruhet. 1. In weiterer Bedeutung, der Zustand, da ein Ding sich nicht beweget, seinen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Ruhen — 1. Besser ruhn, als halb und halb thun. 2. Rueba get guet Bueba1. – Tobler, 372. 1) Rueb = Ruhe, rueba = ruhen. – Sinn: Ruhe sammelt die Kraft. 3. Ruhe nicht, bis du Gewissensruhe gefunden hast. – Simrock, 8585. 4. Was ruht, soll man ruhen lassen … Deutsches Sprichwörter-Lexikon