Handkauf, der

Handkauf, der

Der Handkauf, des -es, plur. inus. 1) Der Verkauf einer Waare aus freyer Hand, oder nach der Hand, d.i. nach muthmaßlicher Bestimmung ihres Gewichtes, oder ihres Maßes; im Gegensatze des Verkaufes nach dem Gewichte oder Maße. 2) Der Kauf oder Verkauf im Kleinen, im Gegensatze des Kaufes oder Verkaufes im Ganzen. So ist der Handkauf des Silbers, in den Münzen, wenn man es in allerley Bruchstücken und Kleinigkeiten einkauft; zum Unterschiede desjenigen Silbers, welches die Liferanten liefern. 3) Dasjenige Geld, welches zuerst aus einer Waare gelöset wird, nachdem sie feil gebothen worden, ingleichen das erste Geld, welches ein Krämer oder Verkäufer an einem Tage löset; das Handgeld.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Handkauf — Handkauf,   Barkauf, bei dem Kaufvertrag und Übereignung der Ware zusammenfallen; die Ware wird sofort gegen Geld getauscht …   Universal-Lexikon

  • Kauf, der — Der Kauf, des es, plur. die Käufe, von dem Zeitworte kaufen, doch nur in dessen engsten Bedeutung, die Erwerbung des Eigenthumes einer Sache von einem andern gegen ein von demselben bewilligtes Geld; zum Unterschiede so wohl von dem Verkaufe, als …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zauberei — Zauberei, ist die Art des Aberglaubens, bei welcher der Versuch zur Beschränkung des göttlichen Waltens durch positives Eingreifen des menschlichen Thuns gemacht wird, unter der Voraussetzung der Mitwirkung übernatürlicher Mächte u. Kräfte,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Industrieausstellungen — Industrieausstellungen, öffentliche Schaustellungen zu dem Zwecke, die Wertschätzung der im Wettbewerb ausgestellten Gegenstände zu ermöglichen und der Beurteilung gegebenenfalls durch zu erteilende Auszeichnungen Ausdruck zu verleihen. Es drückt …   Lexikon der gesamten Technik

  • Kaufvertrag — I. Charakterisierung:1. Begriff: ⇡ Gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Käufer zur Zahlung des in Geld bestehenden ⇡ Kaufpreises (sonst Tausch), ggf. zur ⇡ Abnahme der Sache, der Verkäufer zur ⇡ Übereignung und ⇡ Übergabe einer Sache oder… …   Lexikon der Economics

  • Handgeld, das — Das Handgêld, des es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die Hand, d.i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch beyde Theile gebunden und verpflichtet werden;… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Barkauf — übliche Form des Kaufs, wobei der Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung der Kaufsache zu zahlen ist. Vgl. auch ⇡ Bargeschäft, ⇡ Handkauf …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”