Handkauf, der

Handkauf, der

Der Handkauf, des -es, plur. inus. 1) Der Verkauf einer Waare aus freyer Hand, oder nach der Hand, d.i. nach muthmaßlicher Bestimmung ihres Gewichtes, oder ihres Maßes; im Gegensatze des Verkaufes nach dem Gewichte oder Maße. 2) Der Kauf oder Verkauf im Kleinen, im Gegensatze des Kaufes oder Verkaufes im Ganzen. So ist der Handkauf des Silbers, in den Münzen, wenn man es in allerley Bruchstücken und Kleinigkeiten einkauft; zum Unterschiede desjenigen Silbers, welches die Liferanten liefern. 3) Dasjenige Geld, welches zuerst aus einer Waare gelöset wird, nachdem sie feil gebothen worden, ingleichen das erste Geld, welches ein Krämer oder Verkäufer an einem Tage löset; das Handgeld.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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