Heergeräth, das

Heergeräth, das

Das Heergeräth, des -es, plur. inus. ein Collectivum, alles dasjenige Geräth zu bezeichnen, welches im Kriege, und zu dessen Führung erfordert wird, und wovon die Bagage oder das Gepäck, und das Heergewette nur einen Theil ausmacht; im Nipuarischen Gesetze Harireda. Oft wurde es ehedem auch von dem zur Ausrüstung eines einzelnen Kriegesmannes nöthigen Geräthe gebraucht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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