- Herdgeld, das
Das Hrdgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er. 1) An einigen Orten, eine Abgabe von einem Herde, d.i. einer Feuerstätte, einem Wohnhause, an die Obrigkeit; welche an andern Orten auch der Herdschilling, die Herdsteuer, das Feuerstättengeld, das Feuergeld, Kamingeld, Rauchfanggeld, Rauchgeld, Rauchpfennig u.s.f. genannt wird, weil die Größe der Häuser, folglich auch der Abgabe dabey, nach der Zahl der Kamine oder Feuermauern bestimmt wird. Im mittlern Lat. wird es Foagium, Focagium, im alt Französ. Foage, Fouage, bey den Byzantinischen Schriftstellern Καπνικον genannt. 2) An andern Orten ist es vielmehr eine jährliche Abgabe, welche dem Grundherren von demjenigen Platze, worauf ein Haus stehet, zur Erkenntniß seines Grundrechtes gegeben wird, und alsdann heißt sie auch das Herdrecht, der Herdzins; S. Herd 2. 3) An noch andern Orten führet auch das Henkergeld, oder die sämmtlichen Kosten eines peinlichen Prozesses, diesen Nahmen; so fern diese Kosten nach den Herden, d.i. Feuerstätten, unter die Untertahnen vertheilet werden. 4) In einigen Gegenden, z.B. im Altenburgischen, wird dasjenige freywillige Geschenk, welches der Käufer eines Hauses oder Gutes der Gattinn des Verkäufers, gleichsam für die willige Abtretung ihres Feuers und Herdes macht, das Herdgeld genannt. An andern Orten heißt es das Gönnegeld, am häufigsten aber das Schlüsselgeld.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.